Debatte zu § 218

donum vitae lehnt Vorschlag zur gesetzlichen Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen ab

Verschiedene Verbände und Organisationen haben heute ihren Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen präsentiert. Zentraler Punkt des Vorschlags ist die Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch und die Überführung in ein neu formuliertes Schwangerschaftskonfliktgesetz. Ebenso soll die aktuell gesetzlich verpflichtende psychosoziale Beratung zu einem sozialrechtlichen Anspruch auf Beratung verändert werden. Nach dem Verbände-Vorschlag soll ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein. „Wir lehnen den heute präsentierten Vorschlag ab, da er dem staatlichen Schutzauftrag gegenüber allen Beteiligten widerspricht“, erklärt Irmgard Klaff-Isselmann, die stellvertretende Vorsitzende von donum vitae e.V. „Menschenwürde kommt gemäß unserem Grundgesetz sowohl der Frau als auch dem Ungeborenen von Beginn an zu.“ Auch mit der vorgeschlagenen Änderung der Beratungspflicht zu einem Recht der Frau auf Beratung – also einem freiwilligen Angebot – verliert aus Sicht von donum vitae zum einen der staatliche Schutzauftrag seine Wirkung. Zum anderen kann damit nicht länger gewährleistet werden, dass tatsächlich alle Frauen (und Paare) erreicht werden.

Psychosoziale Beratung gewährleistet den notwendigen Schutzraum
„Ein Schwangerschaftskonflikt ist ein komplexer und von Ambivalenzen geprägter Prozess, der von der ungewollt schwangeren Frau innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums die angemessene und tragfähige Abwägung einer lebensverändernden Entscheidung erfordert“, so Irmgard Klaff-Isselmann. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau könne durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt sein, z.B. durch den Mangel an Informationen, psychischen Druck und Einflussnahme von Angehörigen, räumliche oder sprachliche Zugangsbarrieren, patriarchalische Familienstrukturen, finanzielle und soziale Nöte oder durch strukturelle Gewalt. „In den Beratungsgesprächen erfahren wir, welche Herausforderungen und welche Bedarfe die Klientinnen in ihrer individuellen Lebenssituation sehen. Zentrale Fragen für sind dabei immer: In welcher Lebenslage und mit welchen Anliegen kommt die Frau in die Beratung? Welche konkrete Information oder Unterstützung benötigt sie? Welche Netzwerke und Angebote braucht es dafür?“ Die qualifizierten Fachkräfte beraten und begleiten die Klientinnen umfassend und sind auch nach der Konfliktberatung weiterhin für die Ratsuchenden ansprechbar – egal, welche Entscheidung die Frau getroffen hat. „Unsere Erfahrung zeigt, dass die meisten Klientinnen die Beratung als hilfreich und wertvoll empfinden“, erklärt Irmgard Klaff-Isselmann. Dies bestätigen auch zwei Umfragen der beiden größten Landesverbände von donum vitae. Die gesetzlich vorgeschriebene ergebnisoffene psychosoziale Beratung mit ihrem Wert der doppelten Anwaltschaft für die schwangere Frau und das Ungeborene muss aus Sicht von donum vitae auch in Zukunft erhalten bleiben.

Gewährleistung der medizinischen Versorgungsstrukturen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
Schwangerschaftskonfliktberatung kann allerdings nur dann glaubwürdig sein, wenn sie in einen umfassenden Kontext eingebunden ist. Die nachhaltige Versorgung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt muss daher durch verschiedene flankierende Maßnahmen unterstützt werden. Dazu gehören aus Sicht von donum vitae die umfassende medizinische und die psychosoziale Versorgung der Frau sowohl bei ihrer Entscheidung für ein Kind (wie die ausreichende Versorgungsstruktur von Geburtskliniken, Geburtshäusern und Hebammen) ebenso wie die medizinische Versorgung vor, während und nach einem Schwangerschaftsabbruch und deren Vermittlung. „Sowohl bei der medizinischen Versorgung rund um die Geburt als auch beim Schwangerschaftsabbruch gibt es aktuell praktische Defizite – hier sehen wir Handlungsbedarf“, erläutert Irmgard Klaff-Isselmann. Zentraler Baustein in der Prävention sowie in der Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften ist ebenso eine bundeseinheitliche Regelung für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln, wie sie donum vitae in einem Bündnis von 36 Verbänden kürzlich gegenüber den zuständigen Ministerien gefordert hat. „Über die konkreten praktischen Handlungsbedarfe in der Beratung, Begleitung und Versorgung von Frauen, Paaren und Familien kommen wir gerne mit den verschiedenen Akteuren ins Gespräch und bieten hier unsere Expertise an“, erklärt Irmgard Klaff-Isselmann.


Informationen zu den Beratungsangeboten von donum vitae:
https://schwangerschaftsberatung.donumvitae.org/
Weitere Informationen zu donum vitae: https://donumvitae.org/service/presse 


donum vitae e.V.
donum vitae bietet als einer der größten Träger bundesweit an 200 Orten Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung an. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzen wir uns für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Würde von Frau, Mann und Kind ein. In Politik und Gesellschaft engagieren wir uns für ein kindgerechtes und familienfreundliches Umfeld.

donum vitae berät, informiert und begleitet in allen Fragen rund um Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt. Darüber hinaus bieten wir psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik oder bei unerfülltem Kinderwunsch sowie Veranstaltungen zur sexuellen Bildung und sexualpädagogischen Prävention an und vermitteln konkrete Hilfe und Unterstützung. Die Beratung von donum vitae ist kostenlos und vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Sie steht allen Ratsuchenden offen – unabhängig von Nationalität, Konfession und sexueller Orientierung.

Die rund 320 Beraterinnen und Berater von donum vitae werden von mehr als 1.000 ehrenamtlich Engagierten in 13 Bundesländern unterstützt. Der Verein wurde 1999 gegründet und ist gemeinnützig. Die staatlich anerkannten Beratungsstellen von donum vitae sind berechtigt, einen Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB auszustellen.

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